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Krankenhausunterricht

Wenn Schülerinnen und Schüler physisch oder psychisch längerfristig erkranken oder in regelmäßigen Abständen stationär behandelt werden müssen, können sie während dieser Zeit Krankenhausunterricht oder Hausunterricht erhalten. Notwendige Krankenhausaufenthalte müssen nicht auf die Ferien verschoben werden und der günstigste Zeitpunkt für eine medizinische Behandlung kann genutzt werden.

Angepasst an die Belastbarkeit und den Gesundheitszustand der Schülerin oder des Schülers wird der Unterricht von den Lehrkräften inhaltlich und methodisch flexibel gestaltet und orientiert sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulform. Ziel der Schule ist es einerseits, erkrankte Schülerinnen und Schüler individuell so zu fördern, dass sie nach längerem krankheitsbedingtem Fehlen dem Unterricht in ihrer Herkunftsschule nach Möglichkeit wieder folgen können. Somit werden Befürchtungen, mit den schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten, reduziert. Andererseits ist es wichtig, hier krankheitsbedingte Ausnahmen zuzulassen. Krankenhausunterricht kann in einer Klinikschule, in der Heimatschule oder im häuslichen Umfeld (Hausunterricht) stattfinden.

Um die bestmögliche Wirksamkeit von Unterricht und Krankenhausbehandlung zu erreichen, bedarf es der Zusammenarbeit von Lehrkräften im Krankenhausunterricht und den behandelnden sowie betreuenden Fachkräften mit den Lehrkräften der Heimatschule. Für den Heilungsprozess der Schülerinnen und Schüler ist es besonders wichtig, dass alle am Erziehungs- und Rehabilitationsprozess beteiligten Personen und Institutionen eng zusammenarbeiten. Hierfür ist eine umfangreiche Beratungs- und Netzwerkarbeit notwendig.

Ansprechpartner für den Krankenhausunterricht sind die Landeskoordinatoren für den Krankenhausunterricht Andree Nykamp und Marcus Petersen. Beide sind Lehrkräfte des Landesförderzentrum für Pädagogik bei Krankheit in Schleswig.