Fragen1 Welche Schüler werden unterrichtet?

Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule Hesterberg ist eine Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Woher kommen die Schüler?
Die Schülerschaft setzt sich wie folgt zusammen:

Warum kommen die Schüler?
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist ein fachliches Zentrum mit allen Möglichkeiten zur ambulanten, teilstationären und stationären Diagnostik und Behandlung. Das Aufgabengebiet umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von psychischen und psychosomatischen Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. “ (Broschüre der KJPP)

Auf welchem Weg kommen Kinder und Jugendliche in die Klinik?
Die Sorgeberechtigten nehmen Kontakt mit der Ambulanz der KJPP Schleswig bzw. der Tagesklinik Husum auf.

   Schleswig:  04621 83-1606
   Husum:  04841 770-97620

Wie findet Unterricht an der Schule Hesterberg statt?

Wer unterrichtet die Schüler?
An der Schule arbeiten Lehrkräfte aller Schularten.

Welchen Stundenplan haben die Schülerinnen und Schüler?
Der Unterricht findet in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr statt. Die Stundenpläne werden individuell gestaltet. Therapien haben dabei Vorrang.

Wo findet der Unterricht statt?
Die Schule hat ein eigenes Gebäude mit Klassenräumen, Fachräumen und zwei Turnhallen.

Welchem Lehrplan folgt der Unterricht?
Der Unterricht folgt dem Lehrplan der Schulart der Heimatschule und/oder dem individuellen Förderplan der Schülerin/des Schülers.
Während des Aufenthaltes besteht die Möglichkeit die Prüfungen für den Hauptschulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss an der Schule Hesterberg abzulegen.

Wie arbeiten Heimatschule und die Schule Hesterberg zusammen?

Welche Zuständigkeiten hat die Schule Hesterberg?
Die Schule Hesterberg ist für die Organisation und Durchführung von Unterricht während des Aufenthaltes in der Klinik zuständig. Sie versendet nach Aufnahme der Schülerin/des Schülers ein Schreiben an die Heimatschule, um die Kontaktaufnahme einzuleiten. Die Schule Hesterberg trifft Absprachen zur Zeugniserstellung mit der Heimatschule vor den Zeugniskonferenzen.

Welche Zuständigkeiten hat die Heimatschule?
Die Schülerin/der Schüler bleiben Schüler ihrer Heimatschule. Diese ist deshalb für die Zeugniserteilung zuständig. Bücher und Unterrichtsmaterial werden von der Heimatschule gestellt.

Wie gestaltet sich die Kooperation zwischen der Heimatschule und der Schule Hesterberg?
Es besteht die Möglichkeit zu telefonischen Kontakten, wechselseitigen Besuchen, Kennenlernen der jeweiligen Arbeitsweisen und –bedingungen vor Ort.  Während des Aufenthaltes der Schülerin/des Schülers können Runde Tische stattfinden, zu denen bei Bedarf alle wichtigen Kooperationspartner eingeladen werden. Eine Reintegration der Schülerinnen und Schüler kann nach Absprache individuell gestaltet werden.

Welche organisatorischen Bedingungen/rechtlichen Grundlagen gelten für die Schule?

Wem ist die Schule Hesterberg unterstellt?
Die Schulaufsicht hat das Bildungsministerium. Schulträger ist das Bildungsministerium.

Welche Bestimmungen gelten für die Schule Hesterberg?
Es gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für alle anderen öffentlichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein. Dies gilt auch für die Ferientermine.